Rollenzählwerk: MID-konform
In MIXO Stromzählern sind ausschließlich Rollenzählwerke verbaut, die entsprechend der Vorgaben der Eichaufsichtsbehörde geeicht sind.
- zugelassen für Baustellen und landwirtschaftliche Betriebe
- Gehäuse aus Vollgummi
- integrierter Stromzähler, MID-konform
- Rollenzählwerk nicht auf 0 rückstellbar
- mit CEE Stecker und CEE Kupplung
- MIXO Stromzähler, 3-phasig
- mit schwerer Gumischlauchleitung H07RN-F 5G16
- Steckdosenleiste mit eingebautem, MID-konformem Stromzähler (3-phasig)
- für Abrechnungszwecke geeignet, da MID-konform
- Ausgang: 400 V, 63 A, ca. 43 kW
- 3x 230/400 V AC; 5 (80) A
- Display analog 6+1-stellig, jederzeit ablesbar
- Anzeige für max. 999.999,9 kWh
- Rollenzählwerk nicht rückstellbar
- IP44: fremdkörper- und spritzwassergeschützt
Ausführungen
Vollgummi-Steckdosenleiste mit Stromzähler | VPE | Art.-Nr. |
---|---|---|
2 m H07RN-F 5G16 400 V, 63 A, 5-polig, ca. 43 kW | 1 | 60874 |
Details
Geprüft nach
DIN EN 50525-2
DIN VDE 0620-2-1, IEC 60309
IEC EN 50470-1
MID geeicht
400 V, 63 A, 5-polig, ca. 43 kW
Stromverbrauch bei Gebäudesanierung
Der Vermieter ist verpflichtet die Betriebskosten, die im Laufe der Sanierungsarbeiten entstehen, zu übernehmen. Nutzen Sie, während der Gebäudesanierung, MIXO Stromzähler, um den verbrauchten Strom aus der Betriebskostenabrechnung des Mieters abziehen zu können.
Abrechnung im Schadensfall
Im Versicherungsfall, z. B. bei entstandenen Schäden durch höhere Gewalt wie Überschwemmungen, werden MIXO Stromzähler zur Stromabrechnung eingesetzt. Unter anderem können die Betriebskosten eines Trocknungsgerätes mit Hilfe des Stromzählers ermittelt werden. Diese Kosten übernimmt die Versicherung.
Stromabrechnung?
Mit MIXO Stromzählern kein Problem!
Nach § 31 des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) dürfen zur Stromabrechnung nur geeichte Zähler verwendet werden. MIXO Stromzähler entsprechen den Richtlinien des Rates der Europäischen Messgeräterichtlinie MID und werden bei der Stromabrechnung anerkannt. Die Verwendung nicht geeichter Stromzähler zur Abrechnung ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann (§ 60).
Weitere Informationen finden Sie hier.
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